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BEL II 802 5
LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten

Leistungseinheit – Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten

BEL II 802 5 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Das Wiederbefestigen von Sekundärteilen ist nicht über die BEL 802 5 abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die BEL 802 5 ist nach den folgenden L-Nrn. für das Einarbeiten abrechenbar:
  • Bei gegossenen Halte- und/oder Stützelementen ist zusätzlich die BEL 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) abrechenbar.
  • Werden Halte- und/oder Stützelemente mit einer Metallverbindung verbunden, ist zudem die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten, gebogen, gegossen, auch bei Verwendung einer vorhandenen Vorrichtung.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 802 5 ist je Halte- und/oder Stützvorrichtung abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 802 5 ist eine zusätzliche Einzelleistung bei der Instandsetzung und/oder der Erweiterung einer Basis aus Kunststoff oder Metall.
    • Für das Anlöten eines Halte- und/oder Stützelementes an ein kieferorthopädisches Gerät ist die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) ansetzbar.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei der Abrechnung der BEL 802 5 muss die Anzahl dieser Leistung nicht mit der Anzahl der erstellten Klammern übereinstimmen. Es ist daher größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.