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BEL II 851 2
LE Sprung/Bruch UKPS

Erneuerung einer Basis UKPS

BEL II 851 2 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • einmal je zusammenhängende Sprunglinie
  • Nicht abrechenbar
    • Auch wenn aus der Basis eines Sprungs weitere Sprünge „verästelt“ sind, kann die BEL 851 2 trotzdem nur einmal abgerechnet werden.
    • Im Rahmen der BEL 851 2 werden sowohl die „Sprungreparatur“ als auch die „Bruchreparatur“ beschrieben.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Zusätzlich zur BEL 851 2 können nur Leistungen abgerechnet werden, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind.
    • Sprünge, die nicht miteinander verbunden sind, können nach ihrer Anzahl abgerechnet werden.
check
Abrechenbar
  • einmal je zusammenhängende Sprunglinie
no-check
Nicht abrechenbar
  • Auch wenn aus der Basis eines Sprungs weitere Sprünge „verästelt“ sind, kann die BEL 851 2 trotzdem nur einmal abgerechnet werden.
  • Im Rahmen der BEL 851 2 werden sowohl die „Sprungreparatur“ als auch die „Bruchreparatur“ beschrieben.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Zusätzlich zur BEL 851 2 können nur Leistungen abgerechnet werden, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind.
  • Sprünge, die nicht miteinander verbunden sind, können nach ihrer Anzahl abgerechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Sprung oder Bruch an einer Unterkieferprotrusionsschienenbasis im Kunststoff beseitigen

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die L-Nr. 851 2 ist je zusammenhängender Sprunglinie und/oder je Bruch einmal abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die neuen Leistungen zur Unterkieferprotrusionsschiene („Schnarcherschiene“) können nur gemeinsam mit Leistungen, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind, abgerechnet werden. Dies schließt auch die Instandsetzungen mit ein.
    • Werden bei einer Sprungreparatur vom Zahntechniker noch weitere (bisher nicht festgestellte) Sprünge entdeckt, können diese erst nach Rücksprache mit der Zahnarztpraxis abgerechnet werden.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Es kommt vor, dass der Zahntechniker mehrere „Sprünge“ im Reparaturprozess entdeckt. Dies kann zur Folge haben, dass mehr Sprünge dokumentiert (und abgerechnet) werden als ursprünglich beauftragt. Daher ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.