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BEL II 810 0
Prothesenbasis erneuern

Prothesenbasis erneuern

BEL II 810 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Die Auftragsbeschreibung "Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung" löst nicht die BEL 810 0 aus.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Wird eine Prothesenbasis nachträglich mit Weichkunststoff unterfüttert oder eine Metallbasis nachträglich in eine bereits vorhandene Kunststoffprothese eingearbeitet, kann die BEL 810 0 abgerechnet werden. Für die weichbleibende Unterfütterung ist dann zusätzlich die BEL 382 1 (Weichkunststoff) einmal abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Die BEL 810 0 beinhaltet die vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis bei Erhaltung des Zahnkranzes sowie ggf. einschließlich Sicherung von vorhandenen Verbindungselementen.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 810 0 ist je Prothese einmal abrechenbar.

    Die BEL 810 0 ist keine Instandsetzung im Sinne der BEL 801 0, BEL 802 1, BEL 802 2, BEL 802 3, BEL 802 4, BEL 802 5, BEL 802 6BEL 802 7.

    Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die BEL 001 0 und BEL 011 2, nicht jedoch nach BEL 012 0 abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung
    Die BEL 810 0 beschreibt entweder den Austausch des gesamten rosafarbenen Kunststoffes (Rebasierung) oder eine vollständige weichbleibende Unterfütterung.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die BEL 810 0 bezieht sich immer nur auf die vollständige Unterfütterung oder Rebasierung einer Prothesenbasis und kann entsprechend nur einmal je Kiefer abgerechnet werden.

    Bezüglich der eventuellen Begleitleistungen ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.