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BEL II 804 0
Retention, gegossen

Retention, gegossen

BEL II 804 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 804 0 ist nicht zusätzlich ansetzbar, wenn sie als Teil einer gegossenen Basis nach BEL 806 0 (Gegossenes Basisteil) gefertigt wird.
  • Die Verbindung einer Retention an eine Metallbasis kann nicht mit der BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abgerechnet werden. Auch das Material für die eventuelle Metallverbindung ist nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Werden für mehrere zu erweiternde Zähne auch mehrere Retentionen benötigt, ist die BEL 804 0 je erstellter Retention abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Herstellung der Retention , Einarbeiten und Metallverbindung, ggf. einschließlich eines Duplikatmodells aus Einbettmasse.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 804 0 ist je Retention einmal abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die gegossene Retention wird unter Zuhilfenahme eines Duplikatmodells aus feuerfester Masse („Einbettmasse“) im Modellgussverfahren hergestellt.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Abrechnung der BEL 804 0 muss bezüglich der Menge nicht mit den zu ersetzenden Zähnen übereinstimmen und kann nur nach tatsächlich erbrachter Menge abgerechnet werden. Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.