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BEL II 802 3
LE Einarbeiten Zahn

Leistungseinheit – Einarbeiten eines Zahnes

BEL II 802 3 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Im Rahmen dieser Leistung sind keine Instandsetzungen an Verblendungen abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Zusätzlich zur L-Nr. 802 3 sind folgende Grundeinheiten einmal je erbrachter Einzelleistung abrechenbar:
  • Verwendete Konfektionszähne können als Material abgerechnet werden.
  • Im Rahmen einer Erweiterung sind zudem folgende Leistungen möglich:
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Wiederbefestigung, Erweiterung Zahn, auch Erneuerung, Herauslösen eines Konfektionszahnes.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Leistungseinheit je Zahn

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 802 3 umfasst alle Leistungen, die für die Wiederbefestigung/Erneuerung eines vorhandenen Konfektionszahnes oder die Erweiterung um einen neuen Konfektionszahn einschließlich des Herauslösens eines vorhandenen (defekten) Konfektionszahnes sowie des Herstellens des bukkalen Schildes erforderlich sind.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei dieser Leistung muss die Leistungsmenge nicht zwangsläufig mit der Menge der abzurechnenden Konfektionszähne übereinstimmen. Daher ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.