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BEL II 384 0
Zahn zahnfarben hinterlegt
Hinterlegen eines Zahnes mit zahnfarbenem Kunststoff
BEL II 384 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Zahn
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 383 0 (Zahn zahnfarben hergestellt) kann nicht im Zusammenhang mit der BEL 384 0 abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Die Herstellung von Zahnfleischpartien aus Kunststoff oder Komposit nach der BEL 161 0 (Zahnfleisch Kunststoff) und der BEL|165 0|BEL 165 0} (Zahnfleisch Komposit) kann zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien zusätzlich erforderlich sein und dementsprechend ebenfalls abgerechnet werden.
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Hinterlegen eines Konfektionszahnes mit zahnfarbenem Kunststoff.Erläuterung zur Abrechnung
Die BEL 384 0 ist im Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4 abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Wenn ein Konfektionszahn aus Platzgründen so weit ausgeschliffen werden muss, dass seine ursprüngliche Farbe dadurch verloren geht, oder wenn das Risiko besteht, dass z. B. eine Metallretention durchscheint, muss dieser mit Kunststoff in Zahnfarbe am Prothesensattel befestigt werden.
Hinweise zur Rechnungslegung
Bei der BEL 384 0 ist darauf zu achten, dass diese Leistung nur im Bereich der Verblendgrenzen abrechenbar ist. Hier muss eine genaue Prüfung der erbrachten zahntechnischen Leistungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.