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BEL II 381 0
Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung

Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung

BEL II 381 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Sollten für gebogene Auflagen vorgebogene Konfektionsklammern verwendet werden, können diese Elemente nicht abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Im Falle einer Instandsetzung kann zusätzlich die BEL 801 0 (Grundeinheit ZE) abgerechnet werden.
  • Darüber hinaus kann im Falle einer Instandsetzung zusätzlich die BEL 802 5 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) abgerechnet werden. Wenn zudem eine Metallverbindung notwendig ist, kann dies über die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abgerechnet werden.
  • Im Bereich der KFO ist die BEL 381 0 abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Hierzu zählen die Doppelarmklammer, Doppelarmklammer mit Auflage, Bonyhardklammer mit Gegenlager, Bonyhardklammer mit Gegenlager und Auflage, Überwurfklammer, Doppelbogenklammer mit Gegenlager, Doppelbogenklammer mit Gegenlager und Auflage.

    Erläuterung zur Abrechnung

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 381 0 umfasst alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Anfertigen dieser gebogenen Auflage anfallen.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Da gebogene Klammern überwiegend bei provisorischem Zahnersatz sowie Wiederherstellungen/Erweiterungen, Schienen oder kieferorthopädischen Geräten verwendet werden, ist in der Abrechnung genau darauf zu achten, ob es sich um gebogene oder gegossene Klammern handelt. Hier muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen geschehen. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.