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BEL II 302 0
Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn

Aufstellung auf Wachs- oder Kunststoffbasis, je Zahn

BEL II 302 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 302 0 kann nicht für die Herstellung eines Formteils abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Wird ein aufgestellter Zahn zu einem späteren Zeitpunkt auf eine Metallbasis übertragen, ist die BEL 341 0 (Übertragung je Zahn) abrechenbar.
  • Für den Fall, dass wegen „Insuffizienz des stomatognaten Systems“ ein neuer Biss genommen und demzufolge nach BEL 012 0 (Mittelwertartikulator) neu einartikuliert wurde, ist die BEL 302 0 je umgestelltem Zahn zusätzlich anzusetzen.
  • Wenn in einem Aufbissbehelf (Schiene) eine Lücke durch einen Konfektionszahn „aufgefüllt“ wird, ist die BEL 302 0 je Zahn anzusetzen.
  • Die BEL 302 0 ist eine Folgeleistung der BEL 301 0 (Aufstellung, Grundeinheit).
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 302 0 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.

    BEL 302 0 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 302 0 deckt den Aufwand ab, der mit dem Aufstellen eines Zahnes auf eine Wachs- oder Kunststoffbasis, z. B. durch Beschleifen, verbunden ist.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie auch beim Umstellen von Konfektionszähnen mehrfach abgerechnet werden kann. Hierzu muss es im Vorfeld zu einer Anprobe, einer erneuten Bissnahme und einem anschließenden erneuten Einartikulieren kommen. Aus diesem Grund müssen die Technikerdokumentation und die nachfolgende Abrechnung genau geprüft werden.