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BEL II 361 8
Fertigst. Grundeinheit bei Implantatv.

Fertigstellung einer Prothese, Grundeinheit, je Kiefer bei Implantatversorgung

BEL II 361 8 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Als eigenständige Leistung ist die BEL 361 8 nicht abrechenbar.
  • Nicht zum Leistungsinhalt der BEL 361 8 gehören Leistungen, wie
    • das Einarbeiten eines Netzes,
    • das Einarbeiten eines Gitters,
    • das Einarbeiten eines Drahtes,
    • das Einarbeiten eines Bügels,
    • das Einarbeiten eines Federpaares,
    • das Einarbeiten eines Magnetpaares,
    • das Einarbeiten einer Beschwerungseinlage,
    • das Einarbeiten einer Saugkammer oder Metallfacette,
    • das Einarbeiten einer transparenten Gaumenplatte,
    • das Einarbeiten einer Prothese aus transparentem Kunststoff,
    • Schwerkunststoff oder Kautschuk,
    • das Spezialpressverfahren,
    • das Charakterisieren einer Basis,
    • die Remontage einer Prothese,
    • das Reokkludieren einer Prothese,
    • das selektive Einschleifen einer Prothese oder
    • das Konditionieren eines Modellgussteiles.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die BEL 302 8 (Aufst. Wachs- oder Kunststoff je Zahn bei Implantatv.) ist zusätzlich abrechnungsfähig.
  • Zudem kann die BEL 362 8 (Fertigstellen je Zahn bei Implantatv.) abgerechnet werden.
  • Auch die BEL 341 0 (Übertragung je Zahn) ist abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Grundeinheit der Fertigstellung einer Prothese mit Kunststoff- oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators, einschließlich des ggf. notwendigen Abdeckens von Kieferteilen und/oder des Vornehmens von Radierungen.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 361 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 361 8 deckt den Aufwand ab, der mit dem Fertigstellen einer Prothese verbunden ist, und kann nur erbracht werden, wenn es sich um eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) handelt.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Grundeinheit (BEL 361 8) bezieht sich ausschließlich auf eine implantatgestützte Totalprothese. Hier müssen sowohl der Auftrag aus der Zahnarztpraxis als auch die Dokumentation der Leistungen des Zahntechnikers geprüft werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.