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BEL II 362 0
Fertigstellen je Zahn
Fertigstellung einer Prothese, je Zahn
BEL II 362 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Zahn
- Nicht abrechenbar
- Bei einer Fertigstellung für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) ist die BEL 362 0 nicht abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Bei der Fertigstellung einer Prothese ist neben der BEL 362 0 auch die BEL 361 0 (Fertigstellung Grundeinheit) notwendig, da die BEL 362 0 keine eigenständige Leistung ist.
- Wird im Rahmen einer Fertigstellung ein Zahn zahnfarben hinterlegt (BEL 384 0), sind die Nummern BEL 302 0 (Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn) und BEL 303 0 (Aufstellen Metall je Zahn) anzusetzen.
- Wenn in einem Aufbissbehelf (Schiene) eine Lücke durch einen Konfektionszahn „aufgefüllt“ wird, ist die BEL 362 0 je Zahn anzusetzen.
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
–Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 362 0 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 362 0 deckt den Aufwand ab, der mit dem „Fertigstellen“, also der festen Verbindung des Einzelzahnes mit dem Kunststoffsattel, verbunden ist.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die BEL 362 0 muss mit der Anzahl der verbrauchten und abzurechnenden Konfektionszähne übereinstimmen. Hier müssen sowohl die Mengen der Materialien (Konfektionszähne) als auch die Dokumentation der Leistungen des Zahntechnikers geprüft werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.