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BEL II 383 0
Zahn zahnfarben hergestellt
Herstellung eines Zahnes aus zahnfarbenem Kunststoff oder Komposit
BEL II 383 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Zahn
- Nicht abrechenbar
- Da die BEL 383 0 eine alleinige Leistung ist, können im Zusammenhang mit dieser Position folgende Leistungen nicht zusätzlich abgerechnet werden:
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Herstellen eines Zahnes aus zahnfarbenem Kunststoff oder Komposit.Erläuterungen zur Abrechnung Die BEL 383 0 ist nur abrechnungsfähig, wenn aus anatomischen Gründen kein Konfektionszahn verwendbar ist.
Neben der BEL 383 0 sind für denselben Zahn die BEL 302 0, BEL 302 8, BEL 303 0, BEL 341 0 und BEL 362 0 und BEL 362 8 nicht abrechenbar.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 383 0 ist an die Voraussetzung geknüpft, dass an dem zu versorgenden Bereich aus Platzgründen kein Konfektionszahn verwendbar ist. Ein Zahn aus zahnfarbenem Kunststoff muss also bei einer stark vergrößerten oder verengten Zahnlücke hergestellt werden.
Hinweise zur Rechnungslegung
Bei der BEL 383 0 ist darauf zu achten, dass in diesem Fall tatsächlich ein Zahn angefertigt und nicht ein Konfektionszahn „kleingeschliffen“ wird. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.