Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

BEL II 383 0
Zahn zahnfarben hergestellt

Herstellung eines Zahnes aus zahnfarbenem Kunststoff oder Komposit

BEL II 383 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Da die BEL 383 0 eine alleinige Leistung ist, können im Zusammenhang mit dieser Position folgende Leistungen nicht zusätzlich abgerechnet werden:
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Für den Fall eines stark atrophierten Kiefers/eines Kieferdefektes kann die Herstellung von Zahnfleisch aus Kunststoff/Komposit erforderlich werden. Diese Leistungen sind nach der BEL 161 0 (Zahnfleisch Kunststoff) oder BEL 165 0 (Zahnfleisch Komposit) zusätzlich abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Herstellen eines Zahnes aus zahnfarbenem Kunststoff oder Komposit.

    Erläuterungen zur Abrechnung Die BEL 383 0 ist nur abrechnungsfähig, wenn aus anatomischen Gründen kein Konfektionszahn verwendbar ist.

    Neben der BEL 383 0 sind für denselben Zahn die BEL 302 0, BEL 302 8, BEL 303 0, BEL 341 0 und BEL 362 0 und BEL 362 8 nicht abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 383 0 ist an die Voraussetzung geknüpft, dass an dem zu versorgenden Bereich aus Platzgründen kein Konfektionszahn verwendbar ist. Ein Zahn aus zahnfarbenem Kunststoff muss also bei einer stark vergrößerten oder verengten Zahnlücke hergestellt werden.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei der BEL 383 0 ist darauf zu achten, dass in diesem Fall tatsächlich ein Zahn angefertigt und nicht ein Konfektionszahn „kleingeschliffen“ wird. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.