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BEL II 382 2
Sonderkunststoff

Verarbeitung von Sonderkunststoff

BEL II 382 2 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Kiefer
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 382 2 beschreibt nicht die Verwendung von Weichkunststoffen.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Da die L-Nr. 382 2 keine eigenständige Leistung ist, kann sie eine Folgeleistung zu folgenden vorherigen Abrechnungsleistungen darstellen:
  • Das verwendete Material ist zusätzlich abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Verarbeitung von Sonderkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung einer Prothese, oder eines Aufbissbehelfs.

    Erläuterungen zur Abrechnung Die BEL 382 2 ist nur bei zahnärztlicher Indikationsstellung abrechenbar.

    Die BEL 382 2 ist einmal je Prothese oder je Aufbissbehelf abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 382 2 umfasst alle Leistungen, die bei der Verarbeitung von Sonderkunststoff an einer Prothese oder einem Aufbissbehelf anfallen.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei der BEL 382 2 ist darauf zu achten, dass diese Leistung nur nach zahnärztlicher Indikation und entsprechender Beauftragung erbracht werden kann.

    Hier muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen geschehen. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.