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BEL II 864 0
KFO-Basis erneuern

KFO-Basis erneuern

BEL II 864 0 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • einmal je Kiefer
  • Nicht abrechenbar
    • Für festsitzende Apparaturen kann die BEL 864 0 nicht abgerechnet werden.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Je nach Instandsetzung sind folgende zusätzliche Leistungen möglich:
      • BEL 862 0 (LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement)
      • BEL 863 0 (LE Erneuerung eines Elementes/intermaxillär)
    • Zusätzlich sind je nach Aufwand noch weitere Leistungen des BEL II aus anderen Hauptgruppen abrechnungsfähig.
check
Abrechenbar
  • einmal je Kiefer
no-check
Nicht abrechenbar
  • Für festsitzende Apparaturen kann die BEL 864 0 nicht abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Je nach Instandsetzung sind folgende zusätzliche Leistungen möglich:
    • BEL 862 0 (LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement)
    • BEL 863 0 (LE Erneuerung eines Elementes/intermaxillär)
  • Zusätzlich sind je nach Aufwand noch weitere Leistungen des BEL II aus anderen Hauptgruppen abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Die BEL 864 0 beinhaltet die vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis bei Erhaltung der herausgelösten Halte-, Dehn- und Regulierungselemente.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 864 0 ist je KFO-Basis einmal abrechenbar.

    Die BEL 864 0 ist keine Instandsetzung im Sinne der BEL 861 0, BEL 862 0 und BEL 863 0.

    Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die BEL 001 0 und BEL 001 2, nicht jedoch nach BEL 012 0 abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die L-Nr. 864 0 bezieht sich ausschließlich auf Instandsetzungen bei KFO-Geräten.
    • Sie umfasst das Ersetzen des gesamten alten Kunststoffes eines kieferorthopädischen Gerätes unter Erhaltung der Halte-, Dehn- und Regulierungselemente.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Speziell bei den Nummer BEL 862 0 (LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement) undBEL 863 0 (LE Erneuerung eines Elementes/intermaxillär) muss bei der Rechnungslegung auf die Menge geachtet werden.

    Bezüglich dieser Leistung ist daher größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.