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BEL II 851 4
LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten UKPS

Erneuerung einer Basis UKPS

BEL II 851 4 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • einmal je Halte- und/oder Stützvorrichtung
  • Nicht abrechenbar
    • Die BEL 851 4 kann nur für das Einarbeiten eines einfachen, gebogenen Haltelementes abgerechnet werden. Dies schließt alle anderen Halteelemente aus.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Zusätzlich zur BEL 851 4 ist die BEL 521 0 (Einfaches gebogenes Halteelement für UKPS) abrechnungsfähig. Ansonsten können nur Leistungen zusätzlich abgerechnet werden, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind.
check
Abrechenbar
  • einmal je Halte- und/oder Stützvorrichtung
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 851 4 kann nur für das Einarbeiten eines einfachen, gebogenen Haltelementes abgerechnet werden. Dies schließt alle anderen Halteelemente aus.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Zusätzlich zur BEL 851 4 ist die BEL 521 0 (Einfaches gebogenes Halteelement für UKPS) abrechnungsfähig. Ansonsten können nur Leistungen zusätzlich abgerechnet werden, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten, auch bei Verwendung einer vorhandenen Vorrichtung

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die L-Nr. 851 4 ist je Halte- und/oder Stützvorrichtung abrechenbar

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die neuen Leistungen zur Unterkieferprotrusionsschiene („Schnarcherschiene“) können nur gemeinsam mit Leistungen, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind, abgerechnet werden. Dies schließt auch die Instandsetzungen mit ein.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die BEL 851 4 kann im Rahmen einer Instandsetzung mehrfach anfallen. Daher ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.