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BEL II 863 0
LE Erneuerung eines Elementes/intermaxillär
Leistungseinheit – Erneuerung eines Verbindungselementes intermaxillär
BEL II 863 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Element
- Nicht abrechenbar
- Für festsitzende Apparaturen kann die BEL 863 0 nicht abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Je nach Instandsetzung sind folgende zusätzliche Leistungen möglich:
- Diese Leistungen unterliegen hinsichtlich ihrer Menge oder Kombination keinerlei Einschränkungen. Zusätzlich sind je nach Aufwand noch weitere Leistungen des BEL II aus anderen Hauptgruppen abrechnungsfähig.
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Erneuerung eines Elementes bei der Instandsetzung eines intermaxillären Verbindungs- oder Führungselementes.Erläuterung zur Abrechnung
– - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die L-Nr. 863 0 bezieht sich ausschließlich auf Instandsetzungen bei KFO-/FKO-Geräten.
- Insbesondere bezieht sie sich ausschließlich auf den Fall, dass nur ein Element des ansonsten paarweise anzubringenden Verbindungselementes ersetzt werden muss.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die Abrechnung BEL 863 0 kann nicht an festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz erbracht werden. Bezüglich dieser Leistung ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.