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BEL II 807 0
Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung

Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung

BEL II 807 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Im Rahmen der Positionen
    • BEL 803 0 (Retention, gebogen),
    • BEL 804 0 (Retention, gegossen) und
    • BEL 806 0 (Gegossenes Basisteil) ist die Metallverbindung nach der L-Nr. 807 0 nicht abrechnungsfähig.
  • Auch bei Neuanfertigungen kann die BEL 807 0 nicht abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Neben der Metallverbindung können 75 % der Materialkosten abgerechnet werden.
  • Die BEL 807 0 kann bei den folgenden Leistungen angesetzt werden:
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 807 0 ist nicht zusätzlich zu den BEL 803 0, BEL 804 0 und BEL 806 0 abrechenbar.

    Die für die BEL 807 0 anfallenden Kosten für Lotmaterial können nach § 2 Punkt 4 der Einleitenden Bestimmungen zu 75 % abgerechnet werden.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Der § 2 Punkt 4 der Einleitenden Bestimmungen beschreibt das Material und den technischen Vorgang des Lötens. Bei anderen Verfahren (z. B. Laser) sind die jeweiligen Bestimmungen der zuständigen KZVen zu beachten.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die BEL 807 0 kann nur bei Instandsetzungen abgerechnet werden. Das verwendete Material (Lotmaterial) ist zusätzlich abrechenbar (zu 75 %). Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.