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BEL II 802 4
LE Basisteil Kunststoff

Leistungseinheit – Basisteil Kunststoff

BEL II 802 4 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 802 4 umfasst nicht das okklusale Aufbauen der Seitenzähne an einer Totalprothese.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die L-Nr. 802 4 ist für das Auffüllen einer Teleskopkrone abrechenbar.
  • Wenn zusätzlich eine Unterfütterung erbracht wird, sind die Positionen
    • BEL 808 0 (Teilunterfütterung einer Basis),
    • BEL 808 8 (Teilunterfütterung/implantatgest.),
    • BEL 809 0 (Vollständige Unterfütterung),
    • BEL 809 8 (Vollst. Unterfütterung/implantatgest.),
    • BEL 810 0 (Prothesenbasis erneuern) oder
    • BEL 810 8 (Prothesenbasis erneuern/Implantatv.) zusätzlich abrechenbar.
  • Wird im Rahmen einer Instandsetzung oder einer Erweiterung eine einarmige Klammer angefügt, so ist das erforderliche Gegenlager aus Kunststoff nach der BEL 802 4 abrechenbar. Diese Regelung bezieht sich jedoch nicht auf Neuanfertigungen.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 802 4 kann für ein Basisteil Kunststoff nur berechnet werden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbracht wird.

    Das Verkleiden der Retention ist Bestandteil der BEL 802 3 „Einarbeiten Zahn“ oder BEL 802 4 „Basisteil Kunststoff“ und daher als eigenständige Leistung an gleicher Stelle nicht abrechenbar.

    Die BEL 802 4 kann als Gegenlager einer einarmigen Klammer abrechnet werden.

    Die BEL 802 4 kann bei einer Erweiterung nach BEL 802 3 für die Neugestaltung eines bukkalen Schildes nicht abgerechnet werden.

    Die BEL 802 4 ist für das Auffüllen einer Sekundärkrone nur dann abrechenbar, wenn eine Abformung zur Basiserweiterung erfolgt ist. Sofern eine Unterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach den BEL 808 0, BEL 808 8, BEL 809 0, BEL 809 8, BEL 810 0 und BEL 810 8 abrechenbar.

  • Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 802 4 kann für verschiedene Arbeitsschritte abgerechnet werden. Hierbei ist hervorzuheben, dass an der Region, an der die BEL 802 4 abgerechnet wird, nicht gleichzeitig eine andere Leistungsnummer abgerechnet werden kann!

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Abrechnung der BEL 802 4 kann im Rahmen einer Instandsetzung mehrfach anfallen. Es ist daher größte Aufmerksamkeit bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.