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BEL II 850 0
Grundeinheit Instandsetzung/Erweiterung UKPS

Grundeinheit Instandsetzung/Erweiterung UKPS

BEL II 850 0 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • einmal je UKPS
  • Nicht abrechenbar
    • Leistungen, die im Kurztext nicht mit "UKPS" versehen sind, können nicht für eine Instandsetzung angewendet werden.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Zusätzlich zur L-Nr. 850 0 können nur Leistungen abgerechnet werden, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind.
    • Bei einer Instandsetzung können zu der Grundeinheit folgende Leistungen entstehen:
      • BEL 510 0 (Befestigungselement/Protrusionselement/UKPS),
      • BEL 511 0 (Protrusionselement/UKPS),
      • BEL 520 0 (Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung/UKPS),
      • BEL 521 0 (Einfaches gebogenes Halteelement/UKPS),
      • BEL 851 1 (Erneuerung Basis/UKPS),
      • BEL 851 2 (LE Sprung/Bruch UKPS),
      • BEL 851 3 (LE Basisteil Kunststoff/UKPS),
      • BEL 851 4 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten/UKPS)
    • Materialien (z. B. Protrusionselemente) die im Zusammenhang einer Instandsetzungbenötigt werden, können abgerechnet werden.
check
Abrechenbar
  • einmal je UKPS
no-check
Nicht abrechenbar
  • Leistungen, die im Kurztext nicht mit "UKPS" versehen sind, können nicht für eine Instandsetzung angewendet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Zusätzlich zur L-Nr. 850 0 können nur Leistungen abgerechnet werden, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind.
  • Bei einer Instandsetzung können zu der Grundeinheit folgende Leistungen entstehen:
    • BEL 510 0 (Befestigungselement/Protrusionselement/UKPS),
    • BEL 511 0 (Protrusionselement/UKPS),
    • BEL 520 0 (Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung/UKPS),
    • BEL 521 0 (Einfaches gebogenes Halteelement/UKPS),
    • BEL 851 1 (Erneuerung Basis/UKPS),
    • BEL 851 2 (LE Sprung/Bruch UKPS),
    • BEL 851 3 (LE Basisteil Kunststoff/UKPS),
    • BEL 851 4 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten/UKPS)
  • Materialien (z. B. Protrusionselemente) die im Zusammenhang einer Instandsetzungbenötigt werden, können abgerechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Grundeinheit für die Instandsetzung und/oder Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die L-Nr. 850 0 ist in Verbindung mit den L-Nrn.
    510 0 (Befestigungselement/Protrusionselement/UKPS),
    511 0 (Protrusionselement/UKPS),
    520 0 (Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung/UKPS),
    521 0 (Einfaches gebogenes Halteelement/UKPS)
    851 1 (Erneuerung Basis/UKPS)
    851 2 (LE Sprung/Bruch UKPS)
    851 3 (LE Basisteil Kunststoff/UKPS)
    851 4 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten
    einmal je Unterkieferprotrusionsschiene abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die neuen Leistungen zur Unterkieferprotrusionsschiene („Schnarcherschiene“) können nur gemeinsam mit Leistungen, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind, abgerechnet werden. Dies schließt auch die Instandsetzungen mit ein.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei Instandsetzungen von Unterkieferprotrusionsschienen ist streng darauf zu achten, dass nur Leistungen abgerechnet werden, die mit „UKPS“ gekennzeichnet sind. Dies ist in § 1 Abs. 2 des BEL II beschrieben. Daher ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.