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BEL II 520 0
Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung UKPS

Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung UKPS

BEL II 520 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Befestigungsmaterial, jedoch maximal viermal
no-check
Nicht abrechenbar
  • Leistungen, die nicht mit "UKPS" bezeichnet sind, können nicht im Zusammenhang mit der Herstellung einer Unterkieferprotrusionsschiene abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Einarbeiten eines individuellen oder konfektionierten Befestigungselements zur Aufnahme eines Elements zur Begrenzung der Mundöffnung in die Basis einer Unterkieferprotrusionsschiene

    Erläuterung zur Abrechnung
    Die BEL 520 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene viermal abrechenbar.

    Die BEL 520 0 ist auch für die Erneuerung eines Befestigungselements abrechenbar-

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung:

    • Je nach Schienenvariante können neben den Protrusionselementen zusätzliche Befestigungselemente zur Mundöffnungsbegrenzung eingearbeitet werden, um die maximale Mundöffnung zu regulieren.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Da es sich bei den Leistungen zur Herstellung einer Unterkieferprotrusionsschiene um neue Leistungen innerhalb des BEL II handelt, ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.