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BEL II 502 0
Vestibuläre Protrusionsgleitfläche UKPS

Vestibuläre Protrusionsgleitflächen Unterkieferprotrusionsschiene

BEL II 502 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Kiefer
no-check
Nicht abrechenbar
  • Leistungen, die nicht mit „UKPS“ bezeichnet sind, können nicht im Zusammenhang mit der Herstellung einer Unterkieferprotrusionsschiene abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar

Je nach Schienenvariante sind folgende Leistungen zusätzlich zur BEL 502 0 möglich:

  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Einarbeiten von zwei vestibulären Protrusionsgleitflächen im Seitenzahnbereich mit parallelen Gleitflächen im Ober- und Unterkiefer.

    Erläuterung zur Abrechnung
    Die BEL 502 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene zweimal abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 502 0 beschreibt die parallele Gestaltung gegenüberliegender glatter Kunststoffoberflächen, um eine Bewegung von Ober- und Unterkiefer zu ermöglichen.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Da es sich bei den Leistungen zur Herstellung einer Unterkieferprotrusionsschiene um neue Leistungen innerhalb des BEL II handelt, ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.