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BEL II 870 0
Remontieren KFO-Gerät

Remontieren eines Gerätes ohne Kunststoffbasis

BEL II 870 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Kiefer
no-check
Nicht abrechenbar
  • Für festsitzende Apparaturen kann die BEL 864 0 (KFO-Basis erneuern) nicht abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Je nach Instandsetzung ist die BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) zusätzlich möglich.
  • Zusätzlich sind je nach Aufwand noch weitere Leistungen des BEL II aus anderen Hauptgruppen abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Remontage eines kieferorthopädischen Gerätes z. B. Crozat, Retainer, Quad-Helix.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 870 0 ist je remontiertem kieferorthopädischen Gerät einmal abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die 864 0 (KFO-Basis erneuern) bezieht sich ausschließlich auf Instandsetzungen bei KFO-Geräten.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Speziell bei der BEL 744 0 (Metallverbindung [KFO]) muss bei der Rechnungslegung auf die angerechnete Menge geachtet werden, da jede Metallverbindung abrechenbar ist. Bezüglich dieser Leistung ist daher größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.