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BEL II 808 0
Teilunterfütterung einer Basis

Teilunterfütterung einer Basis

BEL II 808 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Kiefer
no-check
Nicht abrechenbar
  • Für die Unterfütterung von Unterkieferprotrusionsschienen ist die BEL 808 0 nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Für eine Unterfütterung ist das Fixieren der Modelle in einem Fixator nach der BEL 011 2 (Fixator) abrechnungsfähig.
  • Die BEL 001 0 (Modell) wird bei einer Unterfütterung für den Gegenbiss/Konter benötigt und entsprechend abgerechnet.
  • Werden gleichzeitig zur Unterfütterung weitere Instandsetzungsmaßnahmen erbracht, sind diese zusätzlich über die jeweiligen Leistungsnummern abzurechnen. In diesem Zusammenhang ist dann die BEL 801 0 (Grundeinheit ZE) möglich.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Basisteil unterfüttern, ggf. einschließlich Sicherung von vorhandenen Verbindungselementen.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 808 0 ist je Prothese oder KFO/ FKO-Basis einmal abrechenbar.

    Die BEL 808 0 ist keine Instandsetzung im Sinne der BEL 801 0, BEL 802 1, BEL 802 2, BEL 802 3, BEL 802 4, BEL 802 5, BEL 802 6, BEL 802 7, BEL 861 0, BEL 862 0 und BEL 863 0.

    Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die BEL 001 0 und BEL 011 2, nicht jedoch nach BEL 012 0 abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 808 0 umfasst die Unterfütterung eines Teils der auf der Schleimhaut auf liegenden Basis einer Teil- oder Totalprothese. Selbst wenn mehrere Bereiche einer Basis unterfüttert werden, ist die BEL 808 0 nur einmal abzurechnen.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die Abrechnung der BEL 808 0 bezieht sich immer nur auf die Teilunterfütterung einer Prothesenbasis und kann entsprechend nur einmal je Kiefer abgerechnet werden.

    Bezüglich der eventuellen Begleitleistungen ist größte Aufmerksamkeit bei der Auftragsbeschreibung, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.