Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
BEL II 802 1
LE Sprung
Leistungseinheit – Sprung
BEL II 802 1 Schnellcheck
- Abrechenbar
einmal je zusammenhängender Sprunglinie
- Nicht abrechenbar
- Auch wenn aus der Basis eines Sprungs weitere Sprünge „verästelt“ sind, kann die BEL 802 1 trotzdem nur einmal abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Sprünge, die nicht miteinander verbunden sind, können entsprechend der Anzahl der Sprünge abgerechnet werden.
- Befindet sich der Sprung in einer Metallbasis, ist für die notwendige Metallverbindung die L-Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) zzgl. Lotmaterial abrechnungsfähig.
- Zusätzlich zur BEL 802 1 sind folgende Leistungen einmal je erbrachter Einzelleistung abrechenbar:
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Sprung im Kunststoff/Metall beseitigen; auch bei KFO-Geräten.Erläuterungen zur Abrechnung
Leistungseinheit für eine zusammenhängende Sprunglinie. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Werden bei einer Sprungreparatur vom Zahntechniker noch weitere (bisher nicht festgestellte) Sprünge entdeckt, können diese zusätzlichen Sprünge erst nach Rücksprache mit der Zahnarztpraxis abgerechnet werden.
Hinweise zur Rechnungslegung
Es kommt vor, dass der Zahntechniker mehrere „Sprünge“ im Reparaturprozess entdeckt. Dies kann zur Folge haben, dass mehr Sprünge dokumentiert (und abgerechnet) werden als ursprünglich beauftragt. Daher ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.