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BEL II 802 1
LE Sprung

Leistungseinheit – Sprung

BEL II 802 1 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Auch wenn aus der Basis eines Sprungs weitere Sprünge „verästelt“ sind, kann die BEL 802 1 trotzdem nur einmal abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Sprünge, die nicht miteinander verbunden sind, können entsprechend der Anzahl der Sprünge abgerechnet werden.
  • Befindet sich der Sprung in einer Metallbasis, ist für die notwendige Metallverbindung die L-Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) zzgl. Lotmaterial abrechnungsfähig.
  • Zusätzlich zur BEL 802 1 sind folgende Leistungen einmal je erbrachter Einzelleistung abrechenbar:
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Sprung im Kunststoff/Metall beseitigen; auch bei KFO-Geräten.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Leistungseinheit für eine zusammenhängende Sprunglinie.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Werden bei einer Sprungreparatur vom Zahntechniker noch weitere (bisher nicht festgestellte) Sprünge entdeckt, können diese zusätzlichen Sprünge erst nach Rücksprache mit der Zahnarztpraxis abgerechnet werden.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Es kommt vor, dass der Zahntechniker mehrere „Sprünge“ im Reparaturprozess entdeckt. Dies kann zur Folge haben, dass mehr Sprünge dokumentiert (und abgerechnet) werden als ursprünglich beauftragt. Daher ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.