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BEL II 382 1
Weichkunststoff
Verarbeitung von Weichkunststoff
BEL II 382 1 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 382 1 beschreibt nicht die Verwendung von Sonderkunststoffen.
- Zusätzlich abrechenbar
- Da die BEL 382 1 keine eigenständige Leistung ist, kann sie eine Folgeleistung zu folgenden vorherigen Abrechnungsleistungen darstellen:
- BEL 361 0 (Fertigstellung Grundeinheit)
- BEL 361 8 (Fertigst. Grundeinheit bei Implantatv.)
- BEL 401 0 (Aufbissbehelf m. adj. Oberfläche)
- BEL 402 0 (Aufbissbehelf o. adj. Oberfläche)
- BEL 801 0 (Grundeinheit ZE)
- BEL 801 8 (Grundeinh. lnstands. ZE/implantatgest.)
- BEL 808 0 (Teilunterfütterung einer Basis)
- BEL 808 8 (Teilunterfütterung/implantatgest.)
- BEL 809 0 (Vollständige Unterfütterung)
- BEL 809 8 (Vollst. Unterfütterung/implantatgest.)
- BEL 810 0 (Prothesenbasis erneuern)
- BEL 810 8 (Prothesenbasis erneuern/lmplantatv.)
- BEL 861 0 (Grundeinheit/Instands. KFO oder Aufbissbehelf)
- Das verwendete Material ist gesondert abrechnungsfähig.
- Da die BEL 382 1 keine eigenständige Leistung ist, kann sie eine Folgeleistung zu folgenden vorherigen Abrechnungsleistungen darstellen:
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung der Basis einer Prothese, eines Basisteils einer Prothese oder bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 382 1 ist je Prothese oder je Aufbissbehelf einmal abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 382 1 umfasst alle Leistungen, die bei der Verarbeitung von Weichkunststoff an einer Prothese oder einem Aufbissbehelf anfallen. Hierbei ist es unerheblich, ob eine ganze Basis oder lediglich ein Teil der Basis mit Weichkunststoff hergestellt wird.
Hinweise zur Rechnungslegung
In der Abrechnung von Weichkunststoff (insbesondere bei Schienen) können in den einzelnen KZV-Gebieten unterschiedliche Bestimmungen gelten. Hier muss genau geprüft werden, ob die Abrechnung der BEL 382 1 in dem jeweiligen KZV-Gebiet möglich ist. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.