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BEL II 361 0
Fertigstellung Grundeinheit

Fertigstellung einer Prothese, Grundeinheit, je Kiefer

BEL II 361 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Als eigenständige Leistung ist die BEL 361 0 nicht abrechenbar.
  • Nicht zum Leistungsinhalt der BEL 361 0 gehören Leistungen, wie
    • das Einarbeiten eines Netzes,
    • das Einarbeiten eines Gitters,
    • das Einarbeiten eines Drahtes,
    • das Einarbeiten eines Bügels,
    • das Einarbeiten eines Federpaares,
    • das Einarbeiten eines Magnetpaares,
    • das Einarbeiten einer Beschwerungseinlage,
    • das Einarbeiten einer Saugkammer oder Metallfacette,
    • das Einarbeiten einer transparenten Gaumenplatte,
    • das Einarbeiten einer Prothese aus transparentem Kunststoff,
    • Schwerkunststoff oder Kautschuk,
    • das Spezialpressverfahren,
    • das Charakterisieren einer Basis,
    • die Remontage einer Prothese,
    • das Reokkludieren einer Prothese,
    • das selektive Einschleifen einer Prothese oder
    • das Konditionieren eines Modellgussteiles.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die BEL 302 0 (Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn) ist zusätzlich abrechnungsfähig.
  • Zudem kann die BEL 303 0 (Aufstellen Metall je Zahn) abgerechnet werden.
  • Auch die BEL 362 0 (Fertigstellen je Zahn) ist abrechenbar.
  • Die BEL 383 0 (Zahn zahnfarben hergestellt) kann ebenfalls abgerechnet werden.
  • Die Fertigstellung einer Prothese mit Sonderkunststoff ist unter der BEL| 382 2 (Sonderkunststoff) zusätzlich abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Grundeinheit der Fertigstellung einer Prothese mit Kunststoff- oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators, einschließlich des ggf. notwendigen Abdeckens von Kieferteilen und/oder des Vornehmens von Radierungen.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 361 0 ist der abschließende zweite Teil der Neuanfertigung einer totalen oder partiellen Prothese.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die BEL 361 0 ist zwingend notwendig, um den Herstellungsprozess einer totalen oder partiellen Prothese abzuschließen. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.