Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

BEL II 301 0
Aufstellung, Grundeinheit

Aufstellung Grundeinheit, je Kiefer

BEL II 301 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 301 0 ist nicht abrechenbar, wenn konfektionierte Zähne im Zusammenhang mit einer Schiene nach den Nummern
    • BEL 401 0 (Aufbissbehelf m. adj. Oberfläche),
    • BEL 402 0 (Aufbissbehelf o. adj. Oberfläche) oder
    • BEL 404 0 (Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn) aufgestellt werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die BEL 302 0 (Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn) ist zusätzlich abrechnungsfähig.
  • Außerdem kann die BEL 303 0 (Aufstellen Metall je Zahn) abgerechnet werden.
  • Auch die BEL 383 0 (Zahn zahnfarben hergestellt) ist abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 301 0 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 301 0 ist die Grundeinheit für kommende Leistungseinheiten (in diesem Fall „Aufstellung von Konfektionszähnen“) und kann auch nur in diesem Zusammenhang abgerechnet werden.
    • Als vorbereitende Grundeinheit für zusätzliche Leistungen kann die BEL 301 0 nicht allein abgerechnet werden, sondern muss immer durch zusätzliche Leistungen komplettiert werden.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei der BEL 301 0 ist darauf zu achten, dass eine der BEL 302 0 (Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn), BEL 303 0 (Aufstellen Metall je Zahn) oder BEL 383 0 (Zahn zahnfarben hergestellt) zusätzlich erbracht wird. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Dokumentation und bei der Rechnungslegung geboten.