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BEL II 204 1
Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage

Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage

BEL II 204 1 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Bei Neuanfertigungen ist die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) nicht abrechnungsfähig.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Bei einer sattelfernen Gestaltung ist die BEL 202 6 (Ney-Stiel) zusätzlich abrechnungsfähig.
  • Wird die BEL 204 1 nicht im Zusammenhang mit einer Metallbasis nach BEL 201 0 (Metallbasis), sondern einzeln gefertigt, so ist zudem die BEL 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) unter Beachtung derer Erläuterungen abrechenbar.
  • Bei Instandsetzungen sind zusätzlich die BEL 802 5 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) und die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Hierzu zählen die zweiarmige Klammer, die Approximal-, Ring-, Rücklauf-, Bonyhardklammer mit Gegenlager sowie die Überwurfklammer jeweils mit Auflage.

    Erläuterung zur Abrechnung

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die zweiarmige Klammer mit Auflage ist die häufigste Klammer bei Modellgussprothesen und besteht aus zwei „Klammerarmen“ sowie einer Auflage.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Zweiarmige Klammern mit Auflagen gehören zu den häufig erstellten Klammerarten. Aufgrund der verschiedenen Klammerarten muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.