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BEL II 202 7
Auflage

Einarmige gegossene Halte-, Stütz- oder Verbindungselemente – Auflage

BEL II 202 7 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Die Auflage nach der BEL 202 7 ist nur dann abrechenbar, wenn sie nicht in direkter zusammenhängender Verbindung mit einer Haltevorrichtung steht.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die Auflage nach der BEL 202 7 ist ein eigenständiges Stützelement.
  • Sollte an einer zweiarmigen Klammer aus einem Klammerarm heraus eine Auflage gestaltet werden, ist die BEL 202 7 zusammen mit der BEL 203 1 (Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung) abrechnungsfähig.
  • Je nach Gestaltung kann dieBEL 202 6 (Ney-Stiel) zusätzlich abgerechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Stützelement

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 202 7 ist nur abrechenbar, wenn die gegossene Auflage nicht Bestandteil einer Halte- und Stützvorrichtung ist.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • In der Regel ist die gegossene Auflage eine separat gestaltete Auflage, die nicht im Zusammenhang mit einer Klammer steht. Eine Ausnahme wäre eine Auflage an einem Klammerarm eines zweiarmigen Halteelementes.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Die einzelne gegossene Auflage ist eher eine Ausnahme als die Regel. Hier müssen der Arbeitsauftrag, die Technikerdokumentation und die nachfolgende Abrechnung genau geprüft werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.