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BEL II 208 2
Metallzahn, gegossen

Metallzahn, gegossen

BEL II 208 2 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Zahn
Vergleich BEL II  beb 97  beb ZT 
no-check
Nicht abrechenbar
  • Das verwendete Material ist nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Da ein gegossener Metallzahn bei einer Neuanfertigung ein Teil einer Modellgussbasis sein kann, ist die Metallbasis über die BEL 201 0 (Metallbasis) abrechenbar.
  • Wird ein Metallzahn als Einzelleistung erstellt und nachträglich mit einer Metallbasis verbunden, so ist für diese Metallverbindung die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 208 2 ist bei ungünstigen Biss- und Okklusionsverhältnissen oder für die Versorgung von verengten Einzelzahnlücken oder über einem Sekundärteil eines Kugelknopfankers abrechenbar.

    Neben der BEL 208 2 sind die BEL 302 0, BEL 303 0 und BEL 362 0 für den Metallzahn nicht abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Der Metallzahn ist ein vollständig aus Metall hergestellter, brückengliedartiger Ersatzzahn im Seitenzahnbereich bei einer Metallbasis (BEL 201 0).

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei einem gegossenen Ersatzzahn ist darauf zu achten, dass dieser nur Anwendung finden kann, wenn aus Platz- oder sonstigen Gründen kein Konfektionszahn verwendet werden kann. Hier muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.