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BEL II 203 1
Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung

Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung

BEL II 203 1 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Bei Neuanfertigungen ist die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Wird die BEL 203 1 nicht im Zusammenhang mit einer Metallbasis nach BEL 201 0 (Metallbasis), sondern einzeln gefertigt, kann zusätzlich die BEL 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) abgerechnet werden.
  • Bei Instandsetzungen ist zusätzlich die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abrechenbar.
  • Sollte aus einem Klammerarm dennoch eine Auflage herausgestaltet werden, ist zudem die BEL 202 7 (Auflage) abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Hierzu zählen die zweiarmige Klammer, die Approximal-, Ring-, Rücklauf-, Bonyhardklammer mit Gegenlager sowie die zwei Zähne umfassende Doppelbogenklammer.

    Erläuterung zur Abrechnung

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die zweiarmige Klammer ohne Auflage ist nur bei einer hauptsächlich schleimhautgelagerten Prothese denkbar und stellt eine überwiegend im Modellgussverfahren hergestellte „Klammer“ zur Befestigung des herausnehmbaren Zahnersatzes an den Restzähnen dar.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Zweiarmige Klammern gehören zu den eher selten erstellten Klammerarten. Hier muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.