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BEL II 203 1
Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung
Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung
BEL II 203 1 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Klammer
- Nicht abrechenbar
- Bei Neuanfertigungen ist die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) nicht abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Wird die BEL 203 1 nicht im Zusammenhang mit einer Metallbasis nach BEL 201 0 (Metallbasis), sondern einzeln gefertigt, kann zusätzlich die BEL 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) abgerechnet werden.
- Bei Instandsetzungen ist zusätzlich die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abrechenbar.
- Sollte aus einem Klammerarm dennoch eine Auflage herausgestaltet werden, ist zudem die BEL 202 7 (Auflage) abrechenbar.
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Hierzu zählen die zweiarmige Klammer, die Approximal-, Ring-, Rücklauf-, Bonyhardklammer mit Gegenlager sowie die zwei Zähne umfassende Doppelbogenklammer.Erläuterung zur Abrechnung
– - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die zweiarmige Klammer ohne Auflage ist nur bei einer hauptsächlich schleimhautgelagerten Prothese denkbar und stellt eine überwiegend im Modellgussverfahren hergestellte „Klammer“ zur Befestigung des herausnehmbaren Zahnersatzes an den Restzähnen dar.
Hinweise zur Rechnungslegung
Zweiarmige Klammern gehören zu den eher selten erstellten Klammerarten. Hier muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.