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BEL II 202 1
Einarmige gegossene Haltevorrichtung

Einarmige gegossene Halte-, Stütz- oder Verbindungselemente

BEL II 202 1 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 202 1 kann nicht mehrfach an einem Zahn abgerechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Im Rahmen einer Instandsetzung ist die Metallverbindung über die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abrechenbar.
  • Wird die BEL 202 1 nicht im Zusammenhang mit der BEL 201 0 (Metallbasis) angefertigt, ist die BEL 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) zusätzlich abrechenbar.
  • Die BEL 202 1 ist zudem im Zusammenhang eines Schubverteilungsarmes nach BEL 137 0 abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Hierzu zählen die einarmige Klammer, die Inlayklammer, die fortlaufende Klammer (je Zahn) und die Bonyhardklammer.

    Erläuterung zur Abrechnung

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Wird bei einer Instandsetzung eine gegossene Klammer metallisch befestigt, ist die Metallverbindung abrechenbar.
    • Diese Leistung kann sowohl bei Neuanfertigungen als auch bei Instandsetzungen erbracht werden.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Einarmige gegossene Klammern sind eher eine Ausnahme als die Regel. Hier müssen der Arbeitsauftrag, die Technikerdokumentation und die nachfolgende Abrechnung genau geprüft werden.