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BEL II 212 0
Zuschlag einzelne gegossene Klammer

Zuschlag für einzeln gegossene Klammer(n)

BEL II 212 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Prothese
Vergleich BEL II  beb 97 
no-check
Nicht abrechenbar
  • Das gegebenenfalls erforderliche feuerfeste Duplikatmodell ist nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Wird eine Klammer als Einzelleistung, also nicht in Verbindung mit einem gegossenen Basisteil nach BEL 806 0 (Gegossenes Basisteil), nachträglich an eine Metallbasis angelötet, so sind für diese Lötung die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) sowie für die eigentliche Wiederherstellungs-/Erweiterungsmaßnahme die Nummern
    • BEL 801 0 (Grundeinheit ZE),
    • BEL 802 5 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten),
    • BEL 861 0 (Grundeinheit/Instands. KFO oder Aufbissbehelf) und
    • BEL 802 5 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Klammer einzeln gegossen, ggf. einschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 212 0 ist bei einer wiederherzustellenden Modellgussprothese je Prothese oder bei der Herstellung einer Kunststoffprothese mit gegossenen Halte- und/oder Stützelementen je Prothese einmal abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Diese Zuschlagsposition ist immer dann anzuwenden, wenn eine Klammer außerhalb der Metallbasis nach BEL 201 0 angefertigt wird.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei der BEL 212 0 ist darauf zu achten, dass diese Leistung nur einmal je Prothese abrechenbar ist. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.