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BEL II 208 3
Metallkaufläche, gegossen

Metallkaufläche, gegossen

BEL II 208 3 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Zahn
Vergleich BEL II  beb 97  beb ZT 
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 302 0 (Aufstellung Wachs- oder Kunststoffbasis je Zahn) ist nicht abrechenbar.
  • Auch die BEL 303 0 (Aufstellen Metall je Zahn) ist nicht abrechnungsfähig.
  • Die BEL 362 0 (Fertigstellen je Zahn) ist ebenfalls nicht abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Wird eine Metallkaufläche als Einzelleistung erstellt und nachträglich mit einer Metallbasis verbunden, so ist für diese Metallverbindung die BEL 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) abrechnungsfähig.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 208 3 ist bei ungünstigen Biss- und Okklusionsverhältnissen oder über einem Sekundärteil eines Kugelknopfankers abrechenbar.

    Neben der BEL 208 3 sind die BEL 302 0, BEL 303 0, und BEL 362 0 für die Metallkaufläche nicht abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die Metallkaufläche wird wie die Kaufläche einer Krone/eines Brückengliedes gestaltet.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei einer gegossenen Metallkaufläche ist darauf zu achten, dass diese Leistung nur bei ungünstigen Biss- und Okklusionsverhältnissen oder über ein Sekundärteil eines Kugelknopfankers abgerechnet werden kann. Hier muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.