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BEL II 211 0
Unterfütterbarer Abschlussrand

Unterfütterbarer Abschlussrand einer Oberkiefer-Metallbasis

BEL II 211 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Oberkiefer-Metallbasis
no-check
Nicht abrechenbar
  • Für den Abschlussrand der einzelnen Sättel ist diese Leistung nicht abrechnungsfähig.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die BEL 303 0 (Aufstellen Metall je Zahn) ist zusätzlich abrechnungsfähig.
  • Außerdem kann die BEL 362 0 (Fertigstellen je Zahn) abgerechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 211 0 ist bei einer Totalprothese oder bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Die BEL 211 0 ist eine im Bereich der AH-Linie liegende, retentionsartig gestaltete Vorrichtung bei einer nahezu den gesamten knöchernen Gaumenbereich bedeckenden Oberkiefer-Metallbasis.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei dem unterfütterbaren Abschlussrand ist genau darauf zu achten, dass dieser nur den dorsalen Bereich beschreibt und auch nur dort Anwendung finden kann. Hier muss ein genauer Abgleich des Arbeitsauftrages seitens der Zahnarztpraxis mit den erbrachten zahntechnischen Leistungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.