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BEL II 137 0
Schubverteilungsarm

Schubverteilungsarm

BEL II 137 0 Schnellcheck

check
Abrechenbar
  • einmal je Schubverteilungsarm
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die BEL 202 7 (Auflage) ist nicht Bestandteil eines Schubverteilungsarmes.
  • Die BEL 103 1 (Vorbereiten Krone) erfüllt nicht die Leistung eines gefrästen Lagers, welches für einen Schubverteilungsarm notwendig ist.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Für das Erstellen eines gefrästen Lagers ist zusätzlich die BEL 136 0 (Gefrästes Lager) abrechenbar.
  • Sollte der Schubverteilungsarm ein Teil einer Halte- und Stützvorrichtung sein, ist neben dem gefrästen Lager zum Schubverteilungsarm zusätzlich die BEL 202 1 (Einarmige gegossene Haltevorrichtung) einmal abrechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Gegossener Schubverteilungsarm für gefrästes Lager

    ggf.

    • Lötung, einfach
    • Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
    • Lotfreie Verbindung an Metallbasis


    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 137 0 ist nur in Verbindung mit BEL 136 0 oder bei vorhandenem gefrästem Lager abrechenbar.

    Die BEL 137 0 ist neben der BEL 202 1 einmal abrechenbar, wenn der Schubverteilungsarm Teil einer Halte- und Stützvorrichtung ist.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Der Schubverteilungsarm stellt das „Sekundärteil“ zu einem gefrästen Lager dar.
    • Die Voraussetzung für das Abrechnen der BEL 137 0 ist das Vorhandensein eines gefrästen Lagers.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    In der Regel werden zu gefrästen Lagern und den dazugehörigen Schubverteilungsarmen auch Geschiebe verarbeitet. Geschiebe gehören in diesem Zusammenhang zu den privaten Leistungen. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.