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GOÄ 1628
Plastischer Verschluss einer retroaurikulären Öffnung oder einer Kieferhöhlenfistel
Plastischer Verschluss einer retroaurikulären Öffnung oder einer Kieferhöhlenfistel
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 1628 Schnellcheck
Punktzahl:739
- Abrechenbar
- je plastischem Verschluss einer retroaurikulären Öffnung oder Kieferhöhlenfistel und zwar je ortsgetrenntem, eigenständig zu verschließendem Defekt
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- plastischem Verschluss einer retroaurikulären Öffnung oder Kieferhöhlenfistel und zwar je ortsgetrenntem, eigenständig zu verschließendem Defekt
- Nicht abrechenbar
- Der plastische Verschluss der Kieferhöhle entspricht nicht der Leistungsbeschreibung. Für die Abrechnung des plastischen Verschlusses der Kieferhöhle steht die GOZ 3090 zur Verfügung.
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1628
keine
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ 1628 bezüglich der Kieferhöhle setzt eine Fistelentstehung voraus. Der Verschluss einer „frischen“ Kieferhöhleneröffnung entspricht nicht der Leistungsbeschreibung.
- Zuschläge
Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einer Leistung nach GOÄ 1520 ist die Berechnung folgender Zuschläge möglich:
GOÄ 440 Anwendung eines Operationsmikroskops
GOÄ 441 Anwendung eines Lasers
GOÄ 443 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
- Spitta Kommentar