Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 1486
Radikaloperation der Kieferhöhle
Radikaloperation der Kieferhöhle
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 1486 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je notwendige Radikaloperation der Kieferhöhle und zwar je radikal operierter Kieferhöhle einmal
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Radikaloperation der Kieferhöhle
- Nicht abrechenbar
- Neben der GOÄ 1486 können
- Zusätzlich abrechenbar
- Die GOÄ 1486 kann grundsätzlich neben anderen chirurgischen Leistungen orts- und zeitgleich berechnet werden, sofern sie nicht Leistungsbestandteil der GOÄ 1486 sind, z.B. neben Extraktionen.
- Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einer Leistung nach
GOÄ 1486 ist die Berechnung folgender Zuschläge möglich:
GOÄ 440 Anwendung eines Operationsmikroskops
GOÄ 441 Anwendung eines Lasers
GOÄ 444 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1486
keine
- Spitta Kommentar
In der Leistungsbeschreibung der GOÄ 1486 ist keine explizite Operationsmethode genannt. Eine partielle oder minimalinvasive Operation entspricht jedoch wegen des Begriffs „Radikaloperation“ nicht dem Leistungsinhalt.
Beispiel
Wird zur Behandlung einer konservativ nicht beherrschbaren chronischen Kieferhöhlenentzündung eine Operation nach Caldwell-Luc durchgeführt, bei der die gesamte Kieferhöhlenschleimhaut entfernt wird, stellt dies eine Radikaloperation der Kieferhöhle dar.