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GOÄ 1486
Radikaloperation der Kieferhöhle

Radikaloperation der Kieferhöhle

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 1486 Schnellcheck

Punktzahl:1110
  • Abrechenbar
    • je notwendige Radikaloperation der Kieferhöhle und zwar je radikal operierter Kieferhöhle einmal
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Radikaloperation der Kieferhöhle
  • Nicht abrechenbar
    • Neben der GOÄ 1486 können
      • ein Verband gemäß GOÄ 200,
      • die operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus gemäß GOÄ 1467,
      • die operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus gemäß GOÄ 1468 sowie
      • die operative Eröffnung und Ausräumung der Kieferhöhle von außen gemäß GOÄ 1485
        nicht berechnet werden.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Die GOÄ 1486 kann grundsätzlich neben anderen chirurgischen Leistungen orts- und zeitgleich berechnet werden, sofern sie nicht Leistungsbestandteil der GOÄ 1486 sind, z.B. neben Extraktionen.
    • Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einer Leistung nach
      GOÄ 1486 ist die Berechnung folgender Zuschläge möglich:
      GOÄ 440 Anwendung eines Operationsmikroskops
      GOÄ 441 Anwendung eines Lasers
      GOÄ 444 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
check
Abrechenbar
  • je notwendige Radikaloperation der Kieferhöhle und zwar je radikal operierter Kieferhöhle einmal
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Radikaloperation der Kieferhöhle
no-check
Nicht abrechenbar
  • Neben der GOÄ 1486 können
    • ein Verband gemäß GOÄ 200,
    • die operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus gemäß GOÄ 1467,
    • die operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus gemäß GOÄ 1468 sowie
    • die operative Eröffnung und Ausräumung der Kieferhöhle von außen gemäß GOÄ 1485
      nicht berechnet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die GOÄ 1486 kann grundsätzlich neben anderen chirurgischen Leistungen orts- und zeitgleich berechnet werden, sofern sie nicht Leistungsbestandteil der GOÄ 1486 sind, z.B. neben Extraktionen.
  • Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einer Leistung nach
    GOÄ 1486 ist die Berechnung folgender Zuschläge möglich:
    GOÄ 440 Anwendung eines Operationsmikroskops
    GOÄ 441 Anwendung eines Lasers
    GOÄ 444 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1486

    keine

  • Spitta Kommentar

    In der Leistungsbeschreibung der GOÄ 1486 ist keine explizite Operationsmethode genannt. Eine partielle oder minimalinvasive Operation entspricht jedoch wegen des Begriffs „Radikaloperation“ nicht dem Leistungsinhalt.

    Beispiel
    Wird zur Behandlung einer konservativ nicht beherrschbaren chronischen Kieferhöhlenentzündung eine Operation nach Caldwell-Luc durchgeführt, bei der die gesamte Kieferhöhlenschleimhaut entfernt wird, stellt dies eine Radikaloperation der Kieferhöhle dar.