Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Dentallabor
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
€ 39,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
GOÄ 1512
Teilweise Entfernung der Zunge - gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis -
Teilweise Entfernung der Zunge – gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis –
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 1512 Schnellcheck
Punktzahl:1110
- Abrechenbar
- je Entfernung eines Teiles der Zunge
- Für die weniger umfangreiche Keilexzision der Zunge, die z. B. als Verkleinerungsoperation aus funktionellen Gründen indiziert sein kann, steht die GOÄ 1513 (Keilexzision aus der Zunge) zur Verfügung.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Entfernung eines Teiles der Zunge
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1512
keine
- Spitta Kommentar
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ 1512 gilt als erfüllt, wenn eine partielle Entfernung der Zunge erfolgt. Teilweise bzw. partiell sind alle Entfernungen, bei denen die Zunge nicht vollständig entfernt wird, aber mehr als nur keilförmig exzidiert wird.
Die teilweise Entfernung der Zunge stellt einen schweren operativen Eingriff dar, der wegen möglicher Komplikationen in aller Regel stationär durchgeführt wird.












