Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 1512
Teilweise Entfernung der Zunge - gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis -
Teilweise Entfernung der Zunge – gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis –
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 1512 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Entfernung eines Teiles der Zunge
- Für die weniger umfangreiche Keilexzision der Zunge, die z. B. als Verkleinerungsoperation aus funktionellen Gründen indiziert sein kann, steht die GOÄ 1513 (Keilexzision aus der Zunge) zur Verfügung.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Entfernung eines Teiles der Zunge
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1512
keine
- Spitta Kommentar
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ 1512 gilt als erfüllt, wenn eine partielle Entfernung der Zunge erfolgt. Teilweise bzw. partiell sind alle Entfernungen, bei denen die Zunge nicht vollständig entfernt wird, aber mehr als nur keilförmig exzidiert wird.
Die teilweise Entfernung der Zunge stellt einen schweren operativen Eingriff dar, der wegen möglicher Komplikationen in aller Regel stationär durchgeführt wird.