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GOÄ 1512
Teilweise Entfernung der Zunge - gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis -

Teilweise Entfernung der Zunge – gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis –

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 1512 Schnellcheck

Punktzahl:1110
check
Abrechenbar
  • je Entfernung eines Teiles der Zunge
  • Für die weniger umfangreiche Keilexzision der Zunge, die z. B. als Verkleinerungsoperation aus funktionellen Gründen indiziert sein kann, steht die GOÄ 1513 (Keilexzision aus der Zunge) zur Verfügung.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Entfernung eines Teiles der Zunge
no-check
Nicht abrechenbar

Folgende Leistungen können nicht orts- und zeitgleich mit der GOÄ 1512 berechnet werden:

check
Zusätzlich abrechenbar
  • Bei ambulanter Durchführung ist die Leistung GOÄ 1513 zuschlagsfähig. Der entsprechende Zuschlag ist GOÄ 442.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1512

    keine

  • Spitta Kommentar

    Die Leistungsbeschreibung der GOÄ 1512 gilt als erfüllt, wenn eine partielle Entfernung der Zunge erfolgt. Teilweise bzw. partiell sind alle Entfernungen, bei denen die Zunge nicht vollständig entfernt wird, aber mehr als nur keilförmig exzidiert wird.

    Die teilweise Entfernung der Zunge stellt einen schweren operativen Eingriff dar, der wegen möglicher Komplikationen in aller Regel stationär durchgeführt wird.