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GOÄ 1510
Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges - gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen

Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges – gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 1510 Schnellcheck

Punktzahl:190
check
Abrechenbar
  • für die Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges, je Ausführungsgang
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die GOÄ 1510 ist nicht neben der Exstirpation der betreffenden Speicheldrüse nach den Nummern GOÄ 1520 bis GOÄ 1522 abrechenbar.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die GOÄ 1510 kann grundsätzlich neben anderen chirurgischen Leistungen orts- und zeitgleich berechnet werden, außer in Verbindung mit der Exstirpation der betreffenden Speicheldrüse nach den Nrn. GOÄ 1520 bis GOÄ 1522.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1510

    keine

  • Spitta Kommentar

    Die Leistungsbeschreibung enthält die „Entfernung von Stenosen“ als fakultativen Leistungsbestandteil. Der Leistungsinhalt gilt demnach auch ohne Entfernung von Stenosen als erfüllt. Werden im Zusammenhang mit der Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsgangs Stenosen entfernt (z. B. durch Spreizung, Aufweitung etc.) gilt diese Tätigkeit als mit der Leistung abgegolten. Die alleinige Spreizung eines Ausführungsganges ohne Schlitzung entspricht nicht der Leistungsbeschreibung.