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GOÄ 1510
Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges - gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen
Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges – gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 1510 Schnellcheck
Punktzahl:190
- Abrechenbar
- für die Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges, je Ausführungsgang
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1510
keine
- Spitta Kommentar
Die Leistungsbeschreibung enthält die „Entfernung von Stenosen“ als fakultativen Leistungsbestandteil. Der Leistungsinhalt gilt demnach auch ohne Entfernung von Stenosen als erfüllt. Werden im Zusammenhang mit der Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsgangs Stenosen entfernt (z. B. durch Spreizung, Aufweitung etc.) gilt diese Tätigkeit als mit der Leistung abgegolten. Die alleinige Spreizung eines Ausführungsganges ohne Schlitzung entspricht nicht der Leistungsbeschreibung.












