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GOÄ 1514
Entfernung der Zunge mit Unterbindung der Arteriae lingualis

Entfernung der Zunge mit Unterbindung der Arteria lingualis

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 1514 Schnellcheck

Punktzahl:2220
  • Abrechenbar
    • Leistungsinhalt ist die vollständige Entfernung der Zunge
    • Unterbindung der Art. lingualis – auch beidseits – ist ausdrücklich eingeschlossen
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • für die Entfernung der Zunge
  • Nicht abrechenbar

    Folgende Leistungen können nicht orts- und zeitgleich mit der GOÄ 1513 berechnet werden:

    • die teilweise Entfernung der Zunge gemäß GOÄ 1512,
    • die Keilexzision aus der Zunge gemäß GOÄ 1513 sowie
    • ein Verband gemäß GOÄ 200.
    • Mit dem Leistungsinhalt der GOÄ 1514 ist die beidseitige Unterbindung der Arteria lingualis abgegolten.
    • Die Nummer GOÄ 2803 (selbstständige Unterbindung Halsgefäße) ist nicht gleichzeitig berechenbar. Auch eventuelle Zugangsoperationen wie Pharyngotomie oder Glossotomie gelten als Bestandteil der GOÄ 1514 und sind nicht gesondert berechenbar.
check
Abrechenbar
  • Leistungsinhalt ist die vollständige Entfernung der Zunge
  • Unterbindung der Art. lingualis – auch beidseits – ist ausdrücklich eingeschlossen
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für die Entfernung der Zunge
no-check
Nicht abrechenbar

Folgende Leistungen können nicht orts- und zeitgleich mit der GOÄ 1513 berechnet werden:

  • die teilweise Entfernung der Zunge gemäß GOÄ 1512,
  • die Keilexzision aus der Zunge gemäß GOÄ 1513 sowie
  • ein Verband gemäß GOÄ 200.
  • Mit dem Leistungsinhalt der GOÄ 1514 ist die beidseitige Unterbindung der Arteria lingualis abgegolten.
  • Die Nummer GOÄ 2803 (selbstständige Unterbindung Halsgefäße) ist nicht gleichzeitig berechenbar. Auch eventuelle Zugangsoperationen wie Pharyngotomie oder Glossotomie gelten als Bestandteil der GOÄ 1514 und sind nicht gesondert berechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1514

    keine

  • Spitta Kommentar

    Die Entfernung der Zunge stellt einen schweren operativen Eingriff dar, der wegen möglicher Komplikationen in aller Regel stationär durchgeführt wird.

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