Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 1514
Entfernung der Zunge mit Unterbindung der Arteriae lingualis
Entfernung der Zunge mit Unterbindung der Arteria lingualis
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 1514 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Leistungsinhalt ist die vollständige Entfernung der Zunge
- Unterbindung der Art. lingualis – auch beidseits – ist ausdrücklich eingeschlossen
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- für die Entfernung der Zunge
- Nicht abrechenbar
Folgende Leistungen können nicht orts- und zeitgleich mit der GOÄ 1513 berechnet werden:
- die teilweise Entfernung der Zunge gemäß GOÄ 1512,
- die Keilexzision aus der Zunge gemäß GOÄ 1513 sowie
- ein Verband gemäß GOÄ 200.
- Mit dem Leistungsinhalt der GOÄ 1514 ist die beidseitige Unterbindung der Arteria lingualis abgegolten.
- Die Nummer GOÄ 2803 (selbstständige Unterbindung Halsgefäße) ist nicht gleichzeitig berechenbar. Auch eventuelle Zugangsoperationen wie Pharyngotomie oder Glossotomie gelten als Bestandteil der GOÄ 1514 und sind nicht gesondert berechenbar.
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1514
keine
- Spitta Kommentar
Die Entfernung der Zunge stellt einen schweren operativen Eingriff dar, der wegen möglicher Komplikationen in aller Regel stationär durchgeführt wird.