Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 1559
Sprachübungsbehandlung - einschließlich aller dazugehörender Maßnahmen (z. B. Artikulationsübung fehlender Laute, Satzstrukturübung, Redeflußübung, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) -, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten
Sprachübungsbehandlung – einschließlich aller dazugehörender Maßnahmen (z. B. Artikulationsübung fehlender Laute, Satzstrukturübung, Redeflußübung, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) –, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 1559 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Sprachübungssitzung von mindestens 30 Minuten Dauer
- Die GOÄ 1559 gehört zum reduzierten Gebührenrahmen. Sie darf nur bis zum 2,5-fachen Satz berechnet werden. Der Mittelsatz liegt bei 1,8. Eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOÄ über einen Steigerungsfaktor über 2,5 ist nicht möglich.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Sprachübungssitzung
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1559
keine
- Spitta Kommentar
Eine Leistung nach GOÄ 1559 dient der Wiedererlangung und/oder Verbesserung der Sprachqualität. Die eventuell notwendige Verwendung von Hilfsmitteln bei den Übungen (z. B. ein Tonbandgerät) ist mit der Gebühr abgegolten und nicht gesondert berechnungsfähig.