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GOÄ 1511
Eröffnung eines Zungenabszesses

Eröffnung eines Zungenabszesses

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 1511 Schnellcheck

Punktzahl:185
  • Abrechenbar
    • je eröffnetem Abszess der Zunge
    • Wird ein oberflächlicher submuköser Abszess eröffnet, steht hierfür die geringer bewertete GOÄ 2428 zur Verfügung.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Eröffnung eines Abszesses der Zunge
  • Nicht abrechenbar
    • Folgende Leistungen können nicht orts- und zeitgleich mit der GOÄ 1511 berechnet werden:
      • die Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder der Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels gemäß GOÄ 2428,
      • die Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses gemäß GOÄ 2430 sowie
      • ein Verband gemäß GOÄ 200.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Für die Entfernung eines tiefliegenden Abszesses steht die GOÄ 2430 zur Verfügung. Bei ambulanter Durchführung ist die Leistung GOÄ 2430 zuschlagsfähig. Der entsprechende Zuschlag ist GOÄ 442. Ein tiefliegender Zungenabszess wird wegen möglicher Komplikationen jedoch eher stationär behandelt. Der Ansatz des Zuschlags GOÄ 442 entfällt bei stationärer Behandlung.
check
Abrechenbar
  • je eröffnetem Abszess der Zunge
  • Wird ein oberflächlicher submuköser Abszess eröffnet, steht hierfür die geringer bewertete GOÄ 2428 zur Verfügung.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Eröffnung eines Abszesses der Zunge
no-check
Nicht abrechenbar
  • Folgende Leistungen können nicht orts- und zeitgleich mit der GOÄ 1511 berechnet werden:
    • die Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder der Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels gemäß GOÄ 2428,
    • die Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses gemäß GOÄ 2430 sowie
    • ein Verband gemäß GOÄ 200.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Für die Entfernung eines tiefliegenden Abszesses steht die GOÄ 2430 zur Verfügung. Bei ambulanter Durchführung ist die Leistung GOÄ 2430 zuschlagsfähig. Der entsprechende Zuschlag ist GOÄ 442. Ein tiefliegender Zungenabszess wird wegen möglicher Komplikationen jedoch eher stationär behandelt. Der Ansatz des Zuschlags GOÄ 442 entfällt bei stationärer Behandlung.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1511

    keine

  • Spitta Kommentar

    Ein Zungenabszess, dessen Eröffnung dem Leistungsinhalt der GOÄ 1511 entspricht, ist ein relativ oberflächlicher Abszess, jedoch bereits tiefer reichend als rein submukös.