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GOÄ 1511
Eröffnung eines Zungenabszesses
Eröffnung eines Zungenabszesses
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 1511 Schnellcheck
Punktzahl:185
- Abrechenbar
- je eröffnetem Abszess der Zunge
- Wird ein oberflächlicher submuköser Abszess eröffnet, steht hierfür die geringer bewertete GOÄ 2428 zur Verfügung.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Eröffnung eines Abszesses der Zunge
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Für die Entfernung eines tiefliegenden Abszesses steht die GOÄ 2430 zur Verfügung. Bei ambulanter Durchführung ist die Leistung GOÄ 2430 zuschlagsfähig. Der entsprechende Zuschlag ist GOÄ 442. Ein tiefliegender Zungenabszess wird wegen möglicher Komplikationen jedoch eher stationär behandelt. Der Ansatz des Zuschlags GOÄ 442 entfällt bei stationärer Behandlung.
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1511
keine
- Spitta Kommentar
Ein Zungenabszess, dessen Eröffnung dem Leistungsinhalt der GOÄ 1511 entspricht, ist ein relativ oberflächlicher Abszess, jedoch bereits tiefer reichend als rein submukös.