Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 1466
Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) - gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465
Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) – gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 1466 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Antroskopie und zwar je Kieferhöhle einmal je Sitzung
- für die Untersuchung der Kieferhöhle
- für die endoskopische Unterstützung einer Kieferhöhlenoperation
- nur bei Vorhalten eines geeigneten Endoskopes
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Antroskopie
- Nicht abrechenbar
- Die Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten nach GOÄ 1465 ist gemäß der Leistungsbeschreibung Bestandteil der Leistung nach GOÄ 1466 und mit der Leistung abgegolten.
- Ferner kann die GOÄ 1466 nicht abgerechnet werden in Verbindung mit
- Die endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder entspricht der GOÄ 1418. Die zusätzliche Berechnung einer endoskopischen Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) gemäß GOÄ 1466 neben der GOÄ 1418 ist ausgeschlossen.
- Zusätzlich abrechenbar
- Erfolgt im zeitlichen Zusammenhang die Sondierung einer Kieferhöhlenfistel ist die Leistung zusätzlich nach GOÄ 321 berechenbar.
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1466
keine
- Spitta Kommentar
Bei der endoskopischen Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) gemäß GOÄ 1466 handelt es sich um eine rein diagnostische Leistung. Die Zugangswege für die endoskopische Untersuchung werden durch die Leistungsbeschreibung nicht festgelegt.