Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

GOÄ 1466
Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) - gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465

Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) – gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 1466 Schnellcheck

Punktzahl:178
  • Abrechenbar
    • je Antroskopie und zwar je Kieferhöhle einmal je Sitzung
    • für die Untersuchung der Kieferhöhle
    • für die endoskopische Unterstützung einer Kieferhöhlenoperation
    • nur bei Vorhalten eines geeigneten Endoskopes
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Antroskopie
  • Nicht abrechenbar
    • Die Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten nach GOÄ 1465 ist gemäß der Leistungsbeschreibung Bestandteil der Leistung nach GOÄ 1466 und mit der Leistung abgegolten.
    • Ferner kann die GOÄ 1466 nicht abgerechnet werden in Verbindung mit
      • einem Verband gemäß GOÄ 200
      • der Ausspülung der Kieferhöhle gemäß GOÄ 1479 sowie
      • dem Absaugen der Kieferhöhe gemäß GOÄ 1480.
    • Die endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder entspricht der GOÄ 1418. Die zusätzliche Berechnung einer endoskopischen Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) gemäß GOÄ 1466 neben der GOÄ 1418 ist ausgeschlossen.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Erfolgt im zeitlichen Zusammenhang die Sondierung einer Kieferhöhlenfistel ist die Leistung zusätzlich nach GOÄ 321 berechenbar.
check
Abrechenbar
  • je Antroskopie und zwar je Kieferhöhle einmal je Sitzung
  • für die Untersuchung der Kieferhöhle
  • für die endoskopische Unterstützung einer Kieferhöhlenoperation
  • nur bei Vorhalten eines geeigneten Endoskopes
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Antroskopie
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die Punktion einer Kieferhöhle – gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten nach GOÄ 1465 ist gemäß der Leistungsbeschreibung Bestandteil der Leistung nach GOÄ 1466 und mit der Leistung abgegolten.
  • Ferner kann die GOÄ 1466 nicht abgerechnet werden in Verbindung mit
    • einem Verband gemäß GOÄ 200
    • der Ausspülung der Kieferhöhle gemäß GOÄ 1479 sowie
    • dem Absaugen der Kieferhöhe gemäß GOÄ 1480.
  • Die endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums – gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder entspricht der GOÄ 1418. Die zusätzliche Berechnung einer endoskopischen Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) gemäß GOÄ 1466 neben der GOÄ 1418 ist ausgeschlossen.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Erfolgt im zeitlichen Zusammenhang die Sondierung einer Kieferhöhlenfistel ist die Leistung zusätzlich nach GOÄ 321 berechenbar.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1466

    keine

  • Spitta Kommentar

    Bei der endoskopischen Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) gemäß GOÄ 1466 handelt es sich um eine rein diagnostische Leistung. Die Zugangswege für die endoskopische Untersuchung werden durch die Leistungsbeschreibung nicht festgelegt.