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GOÄ 1513
Keilexzision aus der Zunge

Keilexzision aus der Zunge

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 1513 Schnellcheck

Punktzahl:370
  • Abrechenbar
    • für die Keilexzision aus dem Zungenrand, z. B. bei tumorösen Veränderungen
    • für die Keilexzision aus der Zungenspitze, z. B. bei der weniger umfangreichen Zungenverkleinerung
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Keilexzision der Zunge
  • Nicht abrechenbar

    Folgende Leistungen können nicht orts- und zeitgleich mit der GOÄ 1513 berechnet werden:

    • die teilweise Entfernung der Zunge gemäß GOÄ 1512,
    • die Entfernung der Zunge gemäß GOÄ 1514 sowie
    • ein Verband gemäß GOÄ 200.
check
Abrechenbar
  • für die Keilexzision aus dem Zungenrand, z. B. bei tumorösen Veränderungen
  • für die Keilexzision aus der Zungenspitze, z. B. bei der weniger umfangreichen Zungenverkleinerung
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Keilexzision der Zunge
no-check
Nicht abrechenbar

Folgende Leistungen können nicht orts- und zeitgleich mit der GOÄ 1513 berechnet werden:

  • die teilweise Entfernung der Zunge gemäß GOÄ 1512,
  • die Entfernung der Zunge gemäß GOÄ 1514 sowie
  • ein Verband gemäß GOÄ 200.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1513

    keine

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Bei einer Keilexzision erfolgt eine partielle, also teilweise Entfernung der Zunge. Im Vergleich zur GOÄ 1512 ist die Leistung jedoch weniger umfangreich und kann als ambulante Operation durchgeführt werden.

      Eine Exzision aus der Zunge überschreitet den Leistungsinhalt der GOÄ 1513, wenn sie die Unterbindung der Arteria lingualis erfordert. Ist die Unterbindung der Arteria lingualis notwendig, ist eher die höher bewertete GOÄ 1512 (teilweise Entfernung der Zunge) zutreffend.

      Beispiel
      Im zahnärztlichen Bereich ist die Erbringung einer Leistung nach GOÄ 1513 denkbar und sinnvoll als Verkleinerungs-OP (z. B. aus funktionellen Gründen bei bestimmten Progenieformen). Die radikale Entfernung eines Zungenspitzenpapilloms oder eines beginnenden Karzinoms entspricht ebenfalls dem Leistungsinhalt der GOÄ 1513.

    • Zuschläge

      Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einer Leistung nach GOÄ 1513 ist die Berechnung folgender Zuschläge möglich:
      GOÄ 440 Anwendung eines Operationsmikroskops
      GOÄ 441 Anwendung eines Lasers
      GOÄ 442 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind

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