Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 1513
Keilexzision aus der Zunge
Keilexzision aus der Zunge
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 1513 Schnellcheck
- Abrechenbar
- für die Keilexzision aus dem Zungenrand, z. B. bei tumorösen Veränderungen
- für die Keilexzision aus der Zungenspitze, z. B. bei der weniger umfangreichen Zungenverkleinerung
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Keilexzision der Zunge
- Nicht abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 1513
keine
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Bei einer Keilexzision erfolgt eine partielle, also teilweise Entfernung der Zunge. Im Vergleich zur GOÄ 1512 ist die Leistung jedoch weniger umfangreich und kann als ambulante Operation durchgeführt werden.
Eine Exzision aus der Zunge überschreitet den Leistungsinhalt der GOÄ 1513, wenn sie die Unterbindung der Arteria lingualis erfordert. Ist die Unterbindung der Arteria lingualis notwendig, ist eher die höher bewertete GOÄ 1512 (teilweise Entfernung der Zunge) zutreffend.
Beispiel
Im zahnärztlichen Bereich ist die Erbringung einer Leistung nach GOÄ 1513 denkbar und sinnvoll als Verkleinerungs-OP (z. B. aus funktionellen Gründen bei bestimmten Progenieformen). Die radikale Entfernung eines Zungenspitzenpapilloms oder eines beginnenden Karzinoms entspricht ebenfalls dem Leistungsinhalt der GOÄ 1513.
- Zuschläge
Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einer Leistung nach GOÄ 1513 ist die Berechnung folgender Zuschläge möglich:
GOÄ 440 Anwendung eines Operationsmikroskops
GOÄ 441 Anwendung eines Lasers
GOÄ 442 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind
- Spitta Kommentar