Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 134 1
Konfektions-Geschiebe
Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten – Geschiebe
BEL II 134 1 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Geschiebe
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 134 1 kann nicht für die Verbindung eines kombinierten Zahnersatzes abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Das Konfektions-Geschiebe ist zusätzlich als Material abrechenbar.
- Das zusätzliche Abrechnen von folgenden Leistungen ist (je nach Auftrag) möglich:
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterungen zum Leistungsinhalt
Primär- und Sekundärteil eines konfektionierten Geschiebes als Brückenteilungsgeschiebe in die Krone oder das Brückenglied einarbeitenFügepassung
ggf.
- Vorlötung, unterschiedliche Metalle
- Lötung, einfach
- Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
- Lötmodell
- Lotfreie Verbindung
Erläuterung zur Abrechnung
– - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die BEL 134 1 ist eine zusätzliche Leistung zur Krone oder zum Brückenglied. Somit ist sie keine eigenständige Leistung, wie z. B. die teleskopierende Krone.
- Sie kann nicht als alleinige Leistung abgerechnet werden.
- Die BEL 134 1 findet nur noch Anwendung als Verbindungselement einer wegen Kon-/Divergenz der Pfeilerzähne in zwei Teilen herzustellenden Brücke.
Hinweise zur Rechnungslegung
Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der erbrachten Leistungen nochmals mit dem Technikerlaufzettel abgeglichen werden. Insbesondere beim Material (Konfektionsgeschiebe) ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.