Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 007 0
Zahnkranz sockeln
Zahnkranz sockeln
BEL II 007 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Zahnkranz
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 006 0 (Zahnkranz) und die BEL 007 0 sind gleichzeitig weder über die Zahnarztpraxis noch über das gewerbliche Labor abrechenbar, außer wenn ein Mitarbeiter des gewerblichen Labors in der Zahnarztpraxis tätig geworden ist.
- Zusätzlich abrechenbar
- Bei gleichartigen Versorgungen sind vorbereitende Maßnahmen ggf. zusätzlich abrechenbar.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Vorhandenen Zahnkranz bearbeiten und zum Sägemodell, Einzelstumpfmodell oder Set-up-Modell zur Herstellung eines Positioners vervollständigen.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 007 0 ist vom Praxislabor abrechenbar, wenn die BEL 006 0 durch das gewerbliche Labor erbracht und abgerechnet wird. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Diese Leistung stellt den zweiten Teil zur BEL 006 0 (Zahnkranz) dar.
- Das Sägen und Vorbereiten der Stümpfe ist nicht in dieser Leistung, sondern in den Kronen- und Brückenpositionen enthalten.
Hinweise zur Rechnungslegung
Die BEL 006 0 (Zahnkranz) und die BEL 007 0 sind getrennt zu betrachten und entsprechend zu dokokumentieren.