Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 023 0
Registrierplatte und -stift auf Basen
Registrierplatte und -stift auf Basen für Stützstiftregistrierung
BEL II 023 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Stützstiftregistrierung
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 023 0 ist eine auf beide Kiefer bezogene Gesamtleistung und somit nur einmal abrechnungsfähig.
- Zusätzlich abrechenbar
- Die BEL 023 0 ergänzt die hierfür vorgesehenen Basen für Stützstiftregistrierung (BEL 021 4).
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Anbringen des aus Registrierplatte und Registrierstift bestehenden Registrierbestecks auf Oberkiefer- und Unterkieferbasis aus Kunststoff zur Vorbereitung einer Stützstiftregistrierung.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 023 0 ist für das Anbringen des Registrierbestecks einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung neben den Basen nach BEL 021 4 abrechenbar.
Neben der BEL 023 0 ist die BEL 022 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Das Ziel eines Stützstiftregistrates ist die Neueinstellung der Lage des Unterkiefers zum Oberkiefer, um die Kondylen zentrisch, seitengleich und nicht verschoben in den beiden Gelenkgruben zu positionieren.
- Die Basis für eine Stützstiftregistrierung wird in der Regel aus selbsthärtendem Kunststoff hergestellt und erzeugt die Grundlage für die aufzubringende Schreibplatte sowie den Schreibstift.
- Zur weiteren Fixierung wird in der Regel auch (mindestens) ein zusätzlicher Wachswall angebracht.
Hinweise zur Rechnungslegung
Oftmals werden konfektionierte Registrierbestecke benutzt, die mehrfach verwendbar sind. Dies sollte auf der Rechnung entsprechend vermerkt sein.
Außerdem sollte zur Rechnungslegung die Anzahl der tatsächlich genutzten Registrierbestecke nochmals mit dem Technikerlaufzettel abgeglichen werden. Insbesondere bei der BEL 023 0 (Registrierplatte und -stift auf Basen für Stützstiftregistrierung) ist aufgrund der vielen „Besteck varianten“ größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.