Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 031 0
Provisorische Krone/Brückenglied
Provisorische Krone oder provisorisches Brückenglied
BEL II 031 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je provisorische Krone/Brückenglied
- Nicht abrechenbar
- Sollte zur Unterstützung eine Metallarmierung erzeugt werden, ist diese nicht im Rahmen des BEL II abrechnungsfähig, sondern nur über die BEB berechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Das Abrechnen eines Kontrollmodells ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL 001 0 je Kontrollmodell möglich.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Provisorische Krone, Stiftkrone oder Brückenzwischenglied ohne Armierung, einschließlich Pin setzen je Stumpfsegment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes Sägeschnitt, Stumpfsegment beschleifen und vorbereiten Präparationsgrenze darstellen ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren, ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips einschließlich Reponieren.Erläuterungen zur Abrechnung
Für die Herstellung einer provisorischen Krone, Stiftkrone oder eines Brückenzwischengliedes nach BEL 031 0 ist ein Formteil nach BEL 032 0 nicht abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Innerhalb des BEL II ist bei dieser Leistung kein Herstellungsprozess vorgegeben.
- Diese Leistung fällt individuell im Labor an.
Hinweise zur Rechnungslegung
Da ein Formteil nicht im Zusammenhang mit der BEL 031 0 abgerechnet werden kann, ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.