Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 002 5
Doublieren eines Modells UKPS
Doublieren eines Modelles UKPS
BEL II 002 5 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 002 1 "Doublieren eines Modells" kann nicht alternativ abgerechnet werden.
- Sollte eine Abformung ein zweites Mal mit Gips ausgegossen werden, stellt dieser Arbeitsschritt kein Doublieren dar.
- Das Material (z. B. Doubliersilikon) ist nicht abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Für das neue Modell kann die BEL 001 5 "Modell UKPS" angerechnet werden.
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Doublieren eines Modells für UKPSErläuterung zur Abrechnung
Nicht abrechenbar bei Duplikatmodell aus Einbettmasse. Das nach dem Doublieren gewonnene Modell ist gesondert abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Die Anzahl der Modelle kann durch das Ausgießen von Abformungen und das nachfolgende Doublieren der Modelle auf bis zu insgesamt sechs Stücke ansteigen.
Hinweise zur Rechnungslegung
Zur Rechnungslegung sollte die Anzahl der Doubliervorgänge der erstellten Modelle nochmals mit dem Technikerlaufzettel abgeglichen werden.Insbesondere bei den Unterkieferprotrusionsschienen ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten. Diese sind abrechenbar je Modell, jedoch maximal sechs Stück.