Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 032 0
Formteil
Formteil
BEL II 032 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet (also maximal 2 x je Kiefer)
- Nicht abrechenbar
- Grundsätzlich ist diese Position nur „je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet“ abrechnungsfähig, nicht jedoch zusätzlich zu Leistungen nach der BEL 031 0 (Provisorische Krone/Brückenglied).
- Zusätzlich abrechenbar
- Das Abrechnen der Modelle ist möglich.
- Vergleich BEL II BEB 97 BEB ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Tiefgezogenes Formteil zur Herstellung von provisorischen Kronen, Stiftkronen oder Brückenzwischengliedern im direkten Verfahren.Erläuterungen zur Abrechnung
Ein Formteil nach BEL 032 0 ist abrechenbar für die Herstellung von provisorischen Brücken. Bei der Herstellung von provisorischen Kronen und Stiftkronen ist ein Formteil nach BEL 032 0 nur abrechenbar, wenn mindestens drei provisorische Kronen bzw. Stiftkronen auf benachbarten Zähnen hergestellt werden.Die BEL 032 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.
Ein Formteil nach BEL 032 0 ist nicht abrechenbar für die Herstellung von provisorischen Kronen, Stiftkronen oder von Brückenzwischengliedern nach BEL 031 0.
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
Bei dieser Leistung ist zwingend zu beachten, dass es sich hier um
a.) ein Formteil mittels Tiefziehtechnik und
b.) um mindestens drei provisorische Kronen bzw. Stiftkronen auf benachbarten Zähnen handeln muss.Hinweise zur Rechnungslegung
Bei der Abrechnung sollte die Anzahl der tatsächlich zu erstellenden provisorischen Kronen/Brückengliedern nochmals mit dem Formteil überprüft werden.